Webwecker Bielefeld: mogelpackung02

Freiheit als Mogelpackung (Teil 2)



Bestellt wird der Hochschulrat, gegen dessen Entscheidungen das dem heutigen Rektorat entsprechende Präsidium nicht einmal bei Rechtswidrigkeit ein Veto einlegen kann, vom Ministerium. Vorgeschlagen wird er von einem Gremium, dem zwei Vertreter des Senats, zwei Vertreter des bisherigen Hochschulrates und ein Vertreter des Landes angehören. Dadurch ist es auch bei einem Hochschulrat, bei dem die Hälfte der Mitglieder aus der Universität kommt, möglich, dass er keine Verankerung in der Hochschule hat. Demokratisch legitimiert, wie es der Senat zumindest ansatzweise ist, ist das Gremium nicht, transparent auch nicht, seine Sitzungen sind nicht-öffentlich. »Da Hochschulgremien üblicherweise keine Fragen der inneren Sicherheit beraten, [...] ist eine solche Intransparenz der Entscheidungsfindung nicht nachvollziehbar«, stellt der Senat süffisant fest.


»Es widerspricht dem Ziel größtmöglicher Autonomie der Hochschulen diametral, wenn das Gesetz die zentralen Entscheidungen der Hochschule (Wahl des Präsidiums, Beschlussfassung über den Hochschulentwicklungsplan und die Zielvereinbarungen ...) einem Hochschulrat übertragen will, der von externen Mitgliedern dominiert wird«, heißt es in der Stellungnahme des Senats. Gleich im nächsten Absatz geht die auf diese ebenso umstrittenen Zielvereinbarungen ein. Denn diese Vereinbarungen zwischen Hochschule und Land legen auch konkrete Leistungsziele, wie etwa die Zahl der Absolventen oder der Sonderforschungsbereiche fest.

Ein Nichterreichen dieser Ziele wird mit Kürzungen der Landeszuschüsse bestraft, denn nur noch die soll es vom Land für die total freien Hochschulen geben. »Nicht der wird belohnt, der etwas wagt und dabei (vielleicht scheitert), sondern der, der seine Ziele so wählt, dass sie möglichst leicht zu erreichen sind«, kritisiert der Senat. »Es steht zu befürchten, dass Zielvereinbarungen im Sinne des Gesetzes als Steuerungsinstrumente ebenso scheitern werden, wie die 5-Jahrespläne in der früheren sozialistischen Planwirtschaft«, heißt es weiter.

Ein weiterer Kritikpunkt an dem Gesetzesentwurf ist die Schwächung des höchsten gewählten Gremiums der Selbstverwaltung, des Senats. Der soll nur noch die Grundordnung und andere Ordnungen der Hochschule erlassen und die Wahl eines Präsidiums bestätigen. Bisher wählte er das Rektorat. Bestätigt der Senat die vom Hochschulrat Auserwählten nicht, kann der seine Entscheidung mit drei Vierteln der Stimmen einfach selbst bestätigen. »Die haben uns ja eine perfide Rolle zugespielt«, befand Senator Schulte-Nölke. »Wir sind der Senat und wir sollen zu einem Entwurf Stellung nehmen, mit dem der Senat fast total entmachtet wird«, führte er aus.

Konsens unter den Senatoren war auch, dass sie den Zeitdruck ablehnen, mit dem die schwarz-gelbe Landesregierung die Hochschullandschaft radikal verändern will. Zu dieen radikalen Veränderungen gehört vor allem auch, das die Hochschulen »reine Körperschaften des öffentlichen Rechts« werden sollen. »Wir brauchen mehr Zeit, um die finanziellen und organisatorischen Folgen dieser Änderung abzuschätzen«, erklärte Kanzler Hans-Jürgen Simm.


Auch Beschäftigte lehnen Gesetz ab

Die Umwandlung der Universitäten in solche Körperschaften und ihre Folgen waren das Hauptthema der Personalversammlung der Beschäftigten in Technik und Verwaltung am Donnerstag. Auch hier skizzierte Hans-Jürgen Simm noch einmal den Druck, den die Landesregierung auf die Hochschulen ausübt. »Die Hochschulen als Organisationen sind überfordert«, sagte er und verwies darauf, dass sie zur Zeit die Umstellung auf die Bachelor- und Masterstudiengänge, die Einführung des Globalhaushalts und der Kosten-Leistungs-Rechnung sowie das Eintreiben von Studiengebühren bewältigen müssen. Mit dem Personalrat herrsche Konsens über die Ablehnung des Gesetzesentwurfs, betonte Simm.