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Wer zahlt die Schulbücher? (12.04.2006)



Der Schulgesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Finanzierung der Lernmittelfreiheit für ALG II-EmpfängerInnen auf die Kommunen abzuschieben. Auf eine Anfrage der Grünen Landtagsfraktion hin hatte es noch Ende Januar geheißen, ALG II-Beziehende würden von den Eigenanteilen bei den Schulbüchern befreit. Mit den Kommunen werde eine finanzielle Regelung getroffen. Stattdessen überlässt es das Land nun den Kommunen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ALG II-Familien Büchergeld erhalten.

Dieses Muster scheint bei der Landesregierung gerade in Mode zu sein: Bei der Einführung der Studiengebühren verfuhr man ähnlich – hier sind es die jeweiligen Hochschulen, die über die Einführung einer Studiengebühr entscheiden sollen. Damit ist Landesregierung die direkte Verantwortung los.

Es könne nicht sein, dass »in Sonntagsreden von der besonderen Bedeutung von Bildung zur Verhinderung von Armut geredet wird und nun das Land uns vor die Alternative stellt, kurzfristig zusätzliche Mittel bereitzustellen oder das Risiko einzugehen, dass Kinder aus armen Familien ohne Schulbücher dastehen«, sagt Inge Schulze, Fraktions- und schulpolitische Sprecherin der Bielefelder Grünen.

Denn die Kosten für Schulbücher sind nicht im Regelsatz für das ALG II enthalten. Die Familien müssen schon für die übrigen Lernmittel Rücklagen für ihre Kinder bilden. Schon dabei sind die Familien oft überfordert, weil der monatliche Regelsatz hinten und vorne nicht reicht. Nun geht es um einen Eigenanteil für die Schulbücher von 17,64 Euro bis zu 38,22 Euro, der von den betroffenen Familien zusätzlich zu Beginn des Schuljahres aufzubringen ist. Da diese zusätzliche Belastung für die betroffenen Haushalte nicht zumutbar sei, wollen die Grünen zur nächsten Sitzung des Schulausschusses den Antrag auf Kostenübernahme durch die Stadt stellen.