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Ostern fällt nicht aus! (12.04.2006)



Der akute Ausbruch der Vogelgrippe bei Geflügel muss Verbrauchern den Eier-Spaß zu Ostern nicht verderben. »Der Verzehr von gekochten und gebratenen Eiern ist unbedenklich«, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Sie empfiehlt jedoch – auch wegen Salmonellengefahr – grundsätzlich alle Geflügelprodukte bei mindestens 70 Grad zu garen. Osterhasen sollten auch beim Ausblasen und Färben der Eier mit Umsicht ans Werk gehen und die fragile Ware vor der Prozedur mit warmen Wasser und Spülmittel vorsichtig reinigen. Aufgrund der seit Mitte Februar angeordneten Stallpflicht für deutsches Geflügel gelten bis auf weiteres veränderte Kennzeichnungspflichten, die Verbraucher beim Eierkauf beachten sollten.

Auf dem Karton oder am Korb muss neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum auch die Haltungsform angegeben sein, damit Kunden erkennen können, ob die Eier aus Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammen. Bei Eiern verrät ein gestempelter Zifferncode (zum Beispiel 0-DE-0234567) auf der Schale, woher die Ware kommt. Eine 0 an erster Stelle zeigt die Herkunft aus ökologischer Erzeugung an, eine 1 steht für Freilandhaltung, die 2 für Boden- und eine 3 für Käfighaltung. An nächster Stelle geben Länderkürzel das Herkunftsland preis: DE steht für Deutschland oder NL für die Niederlande. Aus welchem deutschen Stall das Produkt stammt, können Experten am abschließenden siebenstelligen Zahlencode ablesen.

Wer jetzt seine Produkte zum Färben im Handel kauft, findet trotz strenger Stallpflicht nach wie vor Eier aus Freilandhaltung. Die Ware von an Auslauf gewöhnten Legehennen, die jetzt im Stall brüten müssen, dürfen ab Datum des Stubenarrests noch zwölf Wochen lang als Freilandeier (Erzeugercode 1) angeboten werden.

Sollte die Stallpflicht länger als zwölf Wochen in Kraft bleiben, müssen auch die Eier von normalerweise frei laufenden Hühnern als »Eier aus Bodenhaltun« (Erzeugercode 2) gekennzeichnet werden. Die gesetzlichen Auflagen für Bodenhaltung stimmen mit denen für Freilandhaltung – bis auf die Auslauffläche im Freien – vollständig überein.

Lediglich Eier aus ökologischer Hennenhaltung dürfen weiterhin mit dem Erzeugercode 0 gestempelt und vermarktet werden. Durch die Fütterung der Tiere mit ökologisch erzeugtem Futter ohne Zugabe von Arzneimitteln, Tageslicht im Stall und ausreichendem Bewegungsraum erfüllen Bio-Geflügelhalter strengere Auflagen, die ihre Produkte von konventionellen Eiern unterscheiden.


Weitere Informationen zur Vogelgrippe, zur Eier kennzeichnung und Hühnerhaltung gibt’s kostenlos bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW am Willy-Brandt-Platz oder im Internet unter www.verbraucherzentrale-nrw.de.