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Gentechnisches Essen verhindern (26.04.2006)



Ganz gleich ob das Essen zu Hause, in der Kantine oder im Restaurant auf den Tisch kommt – 70 Prozent der Verbraucher dreht sich bei dem Gedanken an mögliche gentechnische Substanzen in den Mahlzeiten der Magen um. Doch längst gelangen Gen-Lebensmittel auf dem Teller – ohne Spuren zu hinterlassen. »Wer sich eine Pizza oder ein Fertiggericht nicht mit den umstrittenen Eingriffen einverleiben will, muss die Zutaten von Speisen und Getränken vorher gründlich studieren«, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW.

Seit zwei Jahren muss ein Großteil gentechnisch veränderter Lebensmittel entsprechend gekennzeichnet werden. Milch, Eier, Fleisch und andere Produkte von Tieren, die mit gentechnisch erzeugten Futtermitteln gefüttert wurden, sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen. Diese Waren müssen im Handel nicht extra deklariert sein.

Wer wissen will, ob Gentechnik bei einzelnen Lebensmitteln eine Rolle spielt, sollte die Zutatenliste bei verpackter Ware lesen und die Produktangaben bei loser Ware beachten. Wurden Zutaten, Zusatzstoffe und Vitamine aus gentechnisch veränderten Rohstoffen – zum Beispiel aus Gen-Soja oder Gen-Mais – verwendet, muss deutlich auf der Speisekarte oder der Zutatenliste der Wortlaut »genetisch verändert« angegeben sein.

Hochverarbeitete Lebensmittel wie Fertigmenüs, Salatdressings, Brot, Back- und Süßwaren, Knabberartikel und Milchmischgetränke sind oft mit zusätzlichen Hilfsstoffen hergestellt. Bei zahlreichen Produkten ist es möglich, dass Zusatz- oder Hilfsstoffe aus gentechnischer Herstellung stammen, ohne dass dies auf der Verpackung erkennbar ist. Verbraucher sollten deshalb möglichst zu unverarbeiteten Lebensmitteln greifen, empfiehlt die Verbraucherzentrale.

Auch beim Essen in der Kantine oder im Restaurant müssen gentechnisch veränderte Zutaten in Speisen im Aushang oder auf der Karte extra ausgewiesen werden. Gäste können sich auch bei der Bedienung oder der Küchenleitung erkundigen, ob bei der Zubereitung gentechnische Zutaten in den Kochtopf wandern.

Bei Lebensmitteln aus anerkannt ökologischer Produktion wird vom Saatgut bis zum Teller auf Gentechnik verzichtet. Die Öko-Verordnung der Europäischen Union und die Vorgaben der Öko-Verbände verbieten die Anwendung gentechnischer Verfahren. Bezeichnungen, wie »Bio«, »Öko« oder »organisch« stehen deshalb für Erzeugnisse, die möglichst natürlich hergestellt sind.


Weitere Informationen zum Thema enthält das Faltblatt ›Gentechnik und Lebensmittel – Sackgasse oder Fortschritt?‹ Der Kurz-Ratgeber ist für ein Euro in der Bielefelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW am Willy-Brandt-Platz erhältlich.