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Verbindlicher Energiepass erst Ende 2006 (31.05.2006)



Frühestens zum Jahreswechsel wird der Energiepass, ein Dokument, in dem der Energiebedarf beziehungsweise -verbrauch eines Hauses oder einer Wohneinheit aufgelistet ist, gesetzlich zur Pflicht. »Eigentümer, die jetzt schon von Banken oder Firmen zur kostenpflichtigen Erstellung eines Energiepasses gedrängt werden, sollten sich nicht unter Druck einen solchen Ausweis zulegen», warnt die Verbraucherzentrale NRW. Oftmals handele es sich bei den ausgehändigten Papieren um »teure Phantasieprodukte«.

In dem Dokument werden künftig die durchschnittlichen Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser angegeben sowie der Zustand der Gebäudehülle dokumentiert. Mit Hilfe des Energiepasses können sich Eigentümer und mögliche Kauf- oder Mietinteressenten gleichermaßen über den energetischen Zustand eines Hauses oder einer Wohnung informieren. Durch die gesetzliche Ausweispflicht sollen Verbraucher Energiekosten und anstehende Modernisierungsmaßnahmen besser einschätzen können.

Ursprünglich war die Einführung des Energiepasses für Anfang Januar geplant. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden, die in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden soll. Der entsprechende Referentenentwurf hat allerdings noch nicht alle Stationen des Gesetzgebungsverfahrens passiert. Experten rechnen mit der verbindlichen Einführung erst frühestens zum Ende des Jahres. Das vorgesehene amtliche Dokument ist unter dem Namen »Energiepass« von der deutschen Energieagentur (dena) entwickelt worden. Die Bezeichnung wird künftig jedoch in »Energieausweis« umgemünzt.

Der Markt von Anbietern, die ein entsprechendes Dokument ausstellen, ist jetzt schon unübersichtlich. Eigentümer sollten darauf achten, dass der Energieausweis nur von Ausstellern angefertigt wird, die bei der dena registriert sind und sich strikt an deren Vorgaben halten. Denn sonst handelt es sich nicht um ein amtlich anerkanntes Dokument. Für die Erstellung eines Ausweises hat die dena zwei – nämlich ein ausführliches und ein vereinfachtes – Berechnungsverfahren entwickelt. Zu empfehlen ist das ausführliche Verfahren, da es in der Regel die zuverlässigeren Ergebnisse liefert und Rückschlüsse auf sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen zulässt. Bei einem Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten kostet die Ausstellung eines Energieausweis anhand eines ausführlichen Verfahrens circa 300 bis 500 Euro. Vereinfachte Verfahren sind erheblich preiswerter.


Worauf Eigentümer, Vermieter und Mieter achten müssen, wenn der Energieausweis Pflicht wird, ist nachzulesen im neuen Ratgeber »Der Energiepass«. Das Buch ist für 4,90 Euro in der Bielefelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt der Ratgeber auch gegen Rechnung ins Haus. Bestelladresse: Verbraucherzentrale NRW, Zentralversand, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf, Tel: (01 80) 50 01 433 (0,12 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz).


Autorisierte Aussteller des Energiepasses können im Internet unter www.gebaeudeenergiepass.de ermittelt und nach Postleitzahlen ausgewählt werden.