Webwecker Bielefeld: detmolderenttäuschung

Enttäuschung über Entscheidung der Bezirksregierung (12.07.2006)



Die Bürgerinitiative Sichere Detmolder Straße ist enttäuscht über den Planfesstellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold. »Was beim Land in anderthalb Jahren nicht zu entscheiden war, ist jetzt in Detmold in wenigen Wochen beschieden worden«, schreibt die Bürgerinitiative in einer Stellungnahme. »Die jetzige Schnelligkeit der Entscheidungsfindung bei der Bezirksregierung stellt eine intensive Prüfung und Würdigung der mehr als 1100 Einwendungen in Frage«.

Der Protest der Anwohner gegen den geplanten Ausbau für mehr Verkehr auf der Detmolder Straße und in den angrenzenden Wohnvierteln sowie höheren Belastungen durch Lärm, Abgase und Feinstaub seien bei dieser Entscheidung nicht berücksichtigt worden. Da der Planfeststellungsbeschluss ohne diesbezügliche Auflagen erlassen worden ist, sind die Bedenken der Einwender gegen die derzeitigen Pläne keineswegs ausgeräumt, erklärt die Bürgerinitiative. Die gesetzlichen Grenzwerte für Lärm, Abgase und Feinstaub würden jetzt und auch nach dem geplanten Ausbau massiv überschreiten.

Die zahlreichen Anregungen von Bürgern für einen anwohnerverträglichen Umbau ohne Mitteltrennung, mit Radwegen und die weiträumige Umleitung des Durchgangsverkehrs seien weder von der Stadt Bielefeld noch von der Bezirksregierung berücksichtigt worden. »Diese Entscheidung lässt wieder einmal die versprochene Bürgernähe vermissen und steigert die Politikverdrossenheit«, schreibt die Bürgerinitiative. Sie fordert nun, die Entscheidung zu revidieren.

Überraschend ist die Entscheidung der Bezirksregierung allerdings nicht, weil diese bereits kurz nach der Erörterung der über 1100 Einwendungen im November 2004 die vorgelegte Planung der Stadt Bielefeld nicht beanstandet hatte und dem Verkehrsministerium vorgeschlagen hatte, einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss zu erlassen.

Die Politik habe nun ihre Chance »für eine bürgernahe Entscheidung« vertan. Die Bürgerinitiative kündigt den Gang vor die Gerichte an.