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Landtag verabschiedet geändertes Polizeigesetz (09.07.2003)



Alles andere wäre eine Überraschung gewesen: Nachdem sich SPD und Grüne im Vorfeld über eine Änderung des Polizeigesetzes einigten, verabschiedeten sie die Neufassung gegen die Stimmen der CDU und FDP am vergangenen Donnerstag im Düsseldorfer Landtag. Die CDU hatte einen eigenen Antrag formuliert, dieser fand jedoch nicht die Zustimmung der rot-grünen Regierungskoalition. Wichtigste Änderungen des neuen Polizeigesetzes sind, nach Ansicht von KritikerInnen, eine Ausweitung von Videoüberwachung, Rasterfahndung und Platzverweisen. Damit stimmte die grüne Fraktion gegen einen Beschluss der grünen Landesdelegiertenkonferenz vom Mai diesen Jahres (WebWecker berichtete). Sie konnte in den Verhandlungen mit der SPD nur noch kleinere Korrekturen anbringen: So wird die Aufzeichnungszeit bei Videoüberwachung auf zwei Wochen beschränkt, die SPD wollte vier Wochen. Auch bleibt die Zuständigkeit der Videoüberwachung bei der Polizei, die SPD wollte die Zuständigkeit zu den Kommunen verlagern. Zudem soll das Gesetz nach fünf Jahren überprüft werden.