Webwecker Bielefeld: moellerhof201

Verwaltungsgericht sieht keine aufschiebende Wirkung (Möllerhof; 02.07.2003)



Zwischen den BewohnerInnen des Möllerhofs und der Stadt ist es bisher zu keiner Einigung gekommen. Die Stadt will, dass die BewohnerInnen die Obdachlosenunterkunft verlassen und in eine Unterkunft in der Bechterdisser Straße ziehen. Die Möllerhof-BewohnerInnen hingegen wollen unbedingt da bleiben, wo sie sind (Webwecker berichtete).



Von Manfred Horn

Nachdem in der vergangenen Woche Gespräche zwischen den BewohnerInnen und VertreterInnen des Immobilienservice-Betriebs der Stadt gescheitert sind, hängt die weitere Entwicklung in der Luft. Ebenfalls in der vergangenen Woche beantragte stellvertretend eine Bewohnerin per Rechtsanwalt beim Verwaltungsgericht Minden, dass der Widerspruch der BewohnerInnen gegen die Auszugsverfügung der Stadt vom 12. Juni aufschiebende Wirkung haben solle. Ein Widerspruch ohne aufschiebende Wirkung – in dieser Zeit dürfte die Stadt den Möllerhof dann nicht räumen – macht praktisch keinen Sinn. Die rechtliche Situation von Obdachlosen ist dabei völlig anders als die von MieterInnen. Dies bestätigte das Verwaltungsgericht Minden mit einer Eilentscheidung am vergangenen Freitag. Der Bescheid der Stadt vom 12. Juni weise keine formalen Mängel auf.

Das »öffentliche Interesse an der Beibehaltung der sofortigen Vollziehbarkeit der streitbefangenen Regelungen überwiegt das entgegenstehende Aufschubinteresse der Antragstellerin«, heißt es in JuristInnen-Deutsch. Im Klartext: Die Bewohner hätten die Entscheidung der Stadt hinzunehmen. Denn die Antragsstellerin hätte keinen Anspruch darauf, dass die Stadt sie in einem bestimmten Obdach belässt, solange diese ihr »ein zumutbares Obdach anbietet«. Die Entscheidung darüber, welches Unterkunftsobjekt zur Verfügung gestellt werde, liege dabei allein bei der Stadt. »Ein Obdach braucht den üblichen Anforderungen an eine (Miet-)Wohnung nicht zu entsprechen. Unterbringung zwecks Beseitigung der Gefahr der Obdachlosigkeit bedeutet lediglich Gestellung einer Unterkunft, die (noch) menschenwürdigen Anforderungen entspricht, Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und - auf begrenztem Raum - die Erfüllung der notwendigsten Lebensbedürfnisse zulässt«, schreibt das Verwaltungsgericht.

Die Stadt fordert nun von den BewohnerInnen, die rechtlichen Bemühungen einzustellen. Bis Freitag sei noch Zeit, eine Vereinbarung mit der Stadt zu unterschreiben. Ein erster Versuch seitens der Stadt, zu einer Vereinbarung zu kommen, scheiterte am vergangenen Montag. »Da stand überhaupt nicht drin, wie lange wir Aufschub bekommen«, sagt Alexandra Kast vom Möllerhof. Teil der Vereinbarung soll ihrer Ansicht nach sein, dass die Möllerhof-BewohnerInnen übergangsweise noch einige Wochen dort wohnen bleiben können. Mündlich hatte die Stadt zuletzt vier Wochen angeboten, also bis Ende Juli. Die MöllerhoflerInnen denken jedoch eher an acht Wochen. Auf jeden Fall wollen sie keine Vereinbarung mit der Stadt unterschreiben, die diese Frage offen lässt.

Unabhängig vom Zustandekommen einer Vereinbarung rechnen die BewohnerInnen für die kommenden Tage mit einer knapp terminierten Ordnungsverfügung. Diese würde ein neues Auszugsdatum festsetzen. Die Stadt bleibt damit ihrem Kurs, den Möllerhof räumen zu wollen, da das Haus nicht mehr ohne Gefahr zu bewohnen sei.

Unterdessen laufen die Bemühungen weiter, das Haus zu erhalten. Die PDS hat für Donnerstag, 3. Juli, eine Demonstration angekündigt. Praktisch wird es wohl ein ›Go In‹ werden. Ort der »kreativen Informationsveranstaltung« ist der Vorplatz des Stadttheaters. Für die PDS der richtige Ort: das Ttheater sei ebenfalls sanierungsbedürftig. Während in das Theater Millionen gesteckt würden, weigere sich die Stadt, den Möllerhof zu erhalten. Und das, obwohl die BewohnerInnen inzwischen angeboten hätten, das Haus zu mieten, zu pachten oder sogar zu kaufen.


Demonstration für den Erhalt des Möllerhofs am Donnerstag, 3. Juli, ab 19.30 Uhr vor dem Stadttheater