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Soziales Netzwerk gegen Niedriglöhne (12.02.2003)



Levenig und Wissmeier
Levenig und Wissmeier: Kurze und knappe Kampagne mit einer Vielzahl von Aktionen angekündigt





Nach Vorstellungen von Arbeitgebern im Gesundheitsbereich sollen Niedriglöhne für MitarbeiterInnen im Servicebereich kommen, bei den von Bodelschwingschen Anstalten sind sie bereits zum 1. Januar eingeführt. Konsequenz: Bis zu 300 Euro weniger in der Lohntüte. Betroffen sind un- und angelernte MitarbeiterInnen, darunter vor allem Frauen und MigrantInnen. ver.di Bielefeld/ Gütersloh initiierte am ein Soziales Netzwerk, um der Entwicklung gemeinsam mit anderen Organisationen entschieden Paroli zu bieten




Von Manfred Horn

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die Kampagne entdeckt. Die Bezirke Gütersloh und Bielefeld beschreiten neue Wege, indem sie ein Netzwerk mit Initiativen, Parteien und Einzelpersonen knüpfen. Ziel: Niedriglöhne bei Gesundheitseinrichtungen in Bielefeld zu verhindern. Zunächst im Fokus: das städtische Krankenhaus und die von Bodelschwingschen Anstalten (v.B.A.) Beim Gründungstreffen am Montag waren dann auch nicht nur GewerkschaftlerInnen, sondern auch VertreterInnen politischer Parteien und Organisationen anwesend.

Die v.B.A. zahlten bis zum 1. Januar 2003 an den Bundesangestelltentarif angelehnt, allerdings im Schnitt acht Prozent weniger. Mit Jahresbeginn wurden dann sogenannte »BA-Gruppen« (Angestellte in besonderen Arbeitsbereichen) eingeführt. Davon betroffen sind circa 600 MitarbeiterInnen des Servicebereichs – ein Arbeitsfeld, in dem vor allem Frauen tätig sind. Diese ungelernten und angelernten Arbeitskräfte müssen seitdem Lohnabschläge von rund 300 Euro im Monat hinnehmen. Die 300 Euro errechnen sich auf der Grundlage einer Vollzeitarbeitsstelle, bei Teilzeitarbeitskräften ist der Lohnabschlag zwar geringer, wegen des geringen Einkommens aber nicht minder bedrohlich. 60 MitarbeiterInnen reichten im Januar mit Unterstützung der Mitarbeitervertretung der v.B.A. Klage beim Bielefelder Arbeitsgericht ein. »Die Verfahren werden im April entschieden. Aber wir sehen keine großen Chancen auf Erfolg«, erklärt Franz Levenig, Gewerkschaftssekretär bei ver.di Bielefeld - Gütersloh.

Der Grund: Die v.B.A. agieren auf Grundlage des Kirchenrechts. »Kirchlicher Dienst ist durch den Auftrag bestimmt, das Evangelium in Wort und Tat zu verkünden«, heißt es wertekonservativ in der Satzung des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). Daraus leitet die EKD eine Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten ab: Jeder sei dem Auftrag der Kirche verpflichtet. Juristisch berufen sich die Kirchen auf Artikel 140 Grundgesetz. Dort ist festgelegt, dass Religionsgemeinschaften das Recht haben, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Dieses Selbstbestimmungsrecht umfasse nicht nur die Wortverkündung, sondern schließe die karitative Arbeit mit ein, interpretiert die Kirche. Darin sind dann alle MitarbeiterInnen kirchlicher und diakonischer Einrichtungen einbezogen.