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Limitiertes Grillen (17.03.2004)




Verboten, wenn ein Grill dabei ist: Picknick ausserhalb der Grillzonen



Von Manfred Horn

Grillen im Sommer macht Spaß. Auch in Bielefeld qualmten im heißen Sommer 2003 die Balkone und Parks. Würstchen, Bier oder Cola, der Abend ist perfekt. Einen dicken Strich durch die Rechnung macht jetzt aber die »Ordnungsbehördliche Verfügung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bielefeld«, die im Juli 2003 verabschiedet von einer breiten Ratsmehrheit verabschiedet wurde.

Einiges ist fortan nicht mehr erlaubt: So zum Beispiel das Grillen außerhalb von städtisch definierten Grillplätzen und ausserhalb des privaten Geländes – dieses berührt die Verfügung nämlich nicht. Die Bezirksvertretungen dachten in den vergangenen Monaten nach und definierten Orte, wo gegrillt werden darf. Wer sich nicht daran hält und im öffentlichen Raum einfach so herumgrillt, muss mit einem Ordnungsgeld bis zu 35 Euro rechnen.

So gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Beschwerden einiger Anwohner des Nordparks, sie fühlten sich durch das Grillen belästigt. Dadurch entstehe Gestank, Lärm und Müll. Auch Fußball sei auf dem Rasen gespielt worden. So findet sich der Nordpark auch nicht mehr auf der Liste der Verwaltung, die insgesamt 14 Grillplätze für Bielefeld vorschlägt. Die Liste muss jetzt noch in den Bezirksvertretungen eine Mehrheit finden und soll dann am 11. Mai vom Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss verabschiedet werden.

14 Grillplätze sind fünf mehr als bisher – so die Verwaltungsrechnung. Bisher hatte die Stadt neun Grillplätze ausgewiesen, allerdings galt da auch noch nicht die ordnungsbehördliche Verordnung. KO-Kriterium bei der Auswahl der Verwaltung war, dass in der Nähe Wohnbebauung anzutreffen ist. Ein weiteres Kriterium formuliert die Verwaltungsvorlage: »Gute Einsehbarkeit (in Hinblick auf soziale Kontrolle)«.

Doch nicht jeder Stadtteil bekommt einen Grillplatz, auch wenn die Verwaltung in ihrer Vorlage genau dieses behauptet. Wer zum Beispiel im Ubbedissen, Schrötinghausen oder Hoberge wohnt, guckt zukünftig in die Grillröhre (vergleiche Liste am Ende des Artikels). Die Standorte ›Heitlands Teich‹ (Brackwede), ›Fahnenspitze‹ (Quelle) und ›Parkplatz Sportplatz Windflöte‹ befinden sich dabei in Landschaftsschutzgebieten, der Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung wurde vom Landschaftsrat aber zugestimmt.




Spaßbremsen



Ein Kommentar von Manfred Horn<

12. Juli 2004. Ein heißer Tag, 33 Grad im Schatten. Auch Abend sinkt die Temperatur nicht unter 20 Grad. Was liegt da näher als grillen? In Bielefeld gar nicht so einfach. Circa 23.500 Einwohner müssen sich jeweils einen der 14 kleinen Grillplätze teilen. Was die Verwaltung sich da ausgedacht – und die Politik eingefordert – hat, ist schlicht unsozial. Die Zahl der ausgewiesenen Grillplätze ist viel zu gering, mit 140 statt 14 wäre man der Realität näher gekommen.

Und: Die Grillplätze finden sich zum Teil in der Hüchte, weil rundherum keine Wohnbebauung sein soll. Dass drei von ihnen dann auch noch in Landschaftsschutzgebieten liegen, zeigt nur, dass hier der Anwohnerfrieden offensichtlich wichtiger ist als die Natur. Zugleich will die Verwaltung auch noch soziale Kontrolle, warum dann nicht gleich die Grillplätze kameraüberwachen?