Webwecker Bielefeld: antifa01

Daten für die Anti-Antifa? (24.03.2004)



Die erkennungsdienstliche Behandlung von Menschen, die im Oktober vergangenen Jahres gegen ein Seminar von NPD-Anwalt Horst Mahler im Collegium Humanum demonstrierten, ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vorerst aufgeschoben. Dass sie auch aufgehoben wird, wollen die Betroffenen durch ihre Anwälte erreichen. Nicht nur, weil sie nicht in der Verbrecherkartei, sondern vor allem, weil sie nicht in den Dateien der Anti-Antifa auftauchen wollen.

Von Mario A. Sarcletti

Eigentlich findet Dirk Butenuth, Leiter des Bielefelder Staatsschutzes, die Antifa in Bielefeld voll in Ordnung: »Die Ziele unterstützen wir absolut. Es ist gut, wenn man sich gegen Rechtsextremismus engagiert«, findet der oberste Schützer der Demokratie in Bielefeld. Nur die Art und Weise des Engagements bereitet ihm manchmal Probleme. Wie zum Beispiel das gegen eine Seminarreihe des NPD-Anwalts Horst Mahler im Collegium Humanum in Vlotho (WebWecker berichtete).

Da hatten 30-40 Menschen mit einer unangemeldeten Demonstration drei Stunden lang den Parkplatz der rechtsextremen Bildungsstätte blockiert. Für Butenuth begingen die Demonstranten im Oktober damit eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz: » »Da die Demonstration nicht angemeldet wurde, ist es zu einer schwer handhabbaren Situation gekommen, weil sich zwei Streifenwagen über dreißig Demonstranten gegenüber sahen. Sie waren in diesem Fall nicht in der Lage, die Zufahrt zu gewährleisten«, sagt Butenuth. Da für die Teilnehmer des Mahler-Seminars die Anreise zu diesem nicht möglich war, erstatteten die Leiterin der rechtsextremen Bildungsstätte Ursula Haverbeck-Wetzel und ihr Hausmeister Anzeige wegen Nötigung.

Die Folge waren Vorladungen für die Antifas, deren Personalien aufgenommen worden waren. Nicht nur zur Vernehmung, gar zur erkennungsdienstlichen Behandlungen sollten sie erscheinen. Ausdrücklich wiesen die Staatsschützer in den 28 Vorladungen darauf hin, dass Widersprüche gegen die ED-Behandlungen keine aufschiebende Wirkung hätten. In der vergangenen Woche sah dies das Verwaltungsgericht Minden anders: Erst muss die Bezirksregierung über den Widerspruch der Betroffenen gegen Foto und Fingerabdruck entscheiden, bevor die Betroffenen die Prozedur eventuell über sich ergehen lassen müssen.