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Änderungen bei der Altersteilzeit (23.06.2004)



Die Bielefelder Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt auch einige Regelungen des Altersteilzeitgesetzes grundlegend geändert wurden.

Die neue Rechtslage wird wirksam, wenn mit der Altersteilzeit nach dem 30. Juni 2004 begonnen wird. Hierfür maßgeblich ist nicht das Datum des Vertragsabschlusses, sondern der rechtswirksame Beginn der Altersteilzeit. Sofern Altersteilzeitverträge, zum Beispiel im Hinblick auf das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) noch bis zum 31. Dezember 2003 abgeschlossen wurden und der Beginn nach dem 30. Juni 2004 liegt, gilt auch dafür die neue Rechtslage.

Deutliche Änderungen gibt es bei der Altersteilzeit ab 1. Juli bei der Berechnung der Aufstockungsbeträge, die der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit vom Arbeitgeber erhält. Aber auch in dem Bereich, der die Erstattungsleistungen der Agenturen für Arbeit an den Arbeitgeber regelt, gibt es ab Anfang Juli 2004 wesentliche Neuerungen. Außerdem wurde eine spezielle Insolvenzsicherung der Wertguthaben der Arbeitnehmer im Gesetz verbindlich vorgeschrieben.

Auskunft und weitergehendes Informationsmaterial erhalten Interessierte unter der Telefonnummer der Bielefelder Bundesagentur für Arbeit fon:0521 – 587-29 33