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Schneeräumen ist Pflicht (23.11.2004)



Alle Jahre wieder: Der erste Schnee fällt. So geschehen in der vergangenen Woche in Bielefeld. Damit wiederholt sich auch die Last des Schneeräumens. Doch wer ist eigentlich zuständig?


Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Eigentümer von Anliegergrundstücken verpflichtet sind, den Gehweg täglich in der Zeit von 7 bis 20 Uhr nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Eisglätte in einer Breite von etwa 1,50 Meter von Schnee und Glätte zu befreien. Diese Pflicht kann – wie in der Praxis üblich – auf die Mieter übertragen werden.

Sind die Eigentümer nach der Reinigungsatzung auch für die Fahrbahnreinigung verantwortlich (Reinigungsklasse 07), besteht zusätzlich die Pflicht, gefährliche Stellen auf der Fahrbahn mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln zu bestreuen. Grundsätzlich ist es der Umwelt zuliebe verboten, auftauende Stoffe oder Salz zu verwenden. Granulat, Splitt oder Sand erfüllen den gleichen Zweck. Salz und auftauende Stoffe sind nur ausnahmsweise gestattet, wenn durch abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung erzielt werden kann. Dies kann zum Beispiel bei Glatteis oder auf Straßen mit starkem Gefälle der Fall sein. Beim Benutzen von Auftaumitteln ist immer auf einen möglichst großen Abstand zur angrenzenden Vegetation zu achten. Auch auf privaten Flächen sollte aus Gründen des Umweltschutzes auf Salz verzichtet werden.


Ergänzende Informationen stehen unter www.bielefeld.de (Umwelt & Natur Abfall/Stadtreinigung Infos zum Winterdienst) zur Verfügung.

Der Umfang der Verpflichtung zum Winterdienst richtet sich nach der städtischen Reinigungssatzung sowie nach der Einstufung der Straßen in Reinigungsklassen. Welche Reinigungsklasse der jeweiligen Straße zugeordnet ist, kann den Steuerbescheiden entnommen, im Internet unter www.bielefeld.de (Rat & Verwaltung Ortsrecht VII Öffentliche Einrichtungen) nachgelesen oder telefonisch bei der Stadt Bielefeld erfragt werden. Auskünfte erteilt der Umweltbetrieb unter 0521 / 51-3810 oder das Ordnungsamt unter 0521 / 51-2213