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Noch ganz dicht? (17.08.2005)



Unsere Umwelt ist sauberer geworden. Diese grundsätzliche Bilanz der vergangenen Jahre kann wohl jedes Umweltamt in Deutschland ziehen – auch das Bielefelder. Einem verbesserten Umweltbewusstsein und dem Einsatz moderner Techniken ist diese erfreuliche Entwicklung zu verdanken, meint das Umweltamt. »Doch zu schnell folgt der Anstrengung die Nachlässigkeit«, mahnt Martin Wörmann, Leiter des Umweltamts in Bielefeld.

Sogleich benennt er Anlagen, von denen Umweltgefahren ausgehen können und die von den Verantwortlichen hinsichtlich der Kontrolle und Sanierung häufig vernachlässigt werden. So gibt es in Bielefeld etwa 10.000 Heizöllager. Die Größe und die Beschichtung des Auffangraumes, die Funktion des Grenzwertgebers und die Befülleinrichtung sind besonders bei älteren Anlagen Schwachstellen. Unfälle haben in der Regel erhebliche finanzielle und auch rechtliche Auswirkungen. Über die Betreiberpflichten und das Erfordernis einer Sachverständigenprüfung sollten die Eigentümer ihren Heizungsbauer oder Schornsteinfegermeister befragen, rät das Umweltamt.

Fast alle 55.000 Wohngebäude in Bielefeld haben eine Anschlussleitung an das öffentliche Kanalnetz. Welcher Eigentümer kann sich für den baulichen Zustand der Leitung verbürgen? Mehr als ein Drittel der Leitungen sind nach einer Erhebung undicht. Abwasser versickert in den Boden und das Grundwasser. Auch hier gehört es zu den Betreiberpflichten, zu kontrollieren und wenn nötig zu sanieren. Der Gesetzgeber hat dafür Fristen gesetzt, die in Wasserschutzgebieten zum Jahresende ablaufen. Zurzeit ist eine Verlängerung der Frist in Beratung. Eine Informationsbroschüre des Landes kann über das Umweltamt angefordert werden.

Aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft nennt das Amt die Ölabscheider, die in etwa 500 Betrieben der Stadt eingebaut sind. In der Mehrzahl sind dies Kfz-Werkstätten und Waschanlagen. Ohne Funktions- und Dichtheitsprüfungen steigt das Risiko, einen Umweltschaden anzurichten und damit eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. In der Regel sind die Anforderungen in Wasserschutzgebieten höher als anderswo. Öl und Abwasser sind Gift für die Trinkwasservorräte. Deshalb dürfen auch die Gefahrenpotenziale von vielen tausend Kleinanlagen nicht unterschätzt werden.


Ein Merkblatt für alle Betreiber von Ölabscheider-Anlagen ist im Internet unter www.bielefeld.de unter dem Suchbegriff »Dichtheitsprüfung« verfügbar