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Lohnsteuerkarte und Agentur (02.11.2005)



Viele BielefelderInnen erhalten in diesen Tagen ihre Lohnsteuerkarte für 2006. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen senden allen erwartungsgemäß lohnsteuerpflichtigen ArbeitnehmerInnen ihre neuen Lohnsteuerkarten zu. So auch den Kunden der Arbeitsagenturen, die zurzeit Arbeitslosengeld I bekommen.

Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass man hier leicht unnötigen Aufwand und Kosten sparen kann. Denn die Steuerkarten müssen bereits seit einigen Jahren nicht mehr in den Arbeitsagenturen hinterlegt werden. Trotzdem sind die Eintragungen zur Lohnsteuerklasse für die Höhe einer Lohnersatzleistung von Bedeutung.

Deshalb sollten die Bezieher von Lohnersatzleistungen – wie auch alle anderen Arbeitnehmer – prüfen, ob die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte korrekt sind und diese gegebenenfalls berichtigen lassen. Ändern sich die Daten gegenüber den Eintragungen für das Jahr 2005, muss dies der Arbeitsagentur umgehend mitgeteilt werden. Dazu reicht es, eine Kopie der neuen Lohnsteuerkarte postalisch einzureichen oder am Empfang abzugeben.

Generell gilt: Wer Arbeitslosengeld I beantragen möchte, muss bei der Abgabe seines Antrages zumindest eine Kopie der aktuellen Lohnsteuerkarte mitbringen.