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Viele Änderungen für Verbraucher (11.01.2006)



Mit Beginn des Jahres 2006 sind eine Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten, die vor allem den finanziellen Spielraum der Privathaushalte stärker einengen. Mit höheren Steuern und dem Abbau von Vergünstigungen will die neue Bundesregierung die Staatsfinanzen sanieren. Hier einige Änderungen:

Riester-Rente
Ab 2006 gilt bei Abschluss einer Riester-Rente der Unisex-Tarif. Vom kommenden Jahr an müssen Versicherungsunternehmen für Frauen und Männer einheitliche Tarife anbieten.

Renteneintritt bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit
Einen Rentenbeginn mit 60 Jahren nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit wird es künftig nicht mehr geben. Seit Anfang 2006 ist der frühestmögliche Renteneintritt sukzessive auf das vollendete 63. Lebensjahr angehoben. Betroffen sind Versicherte, die zwischen 1946 und 1951 geboren wurden.

Verbraucherinsolvenzverfahren
In diesem Jahr steht die Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf der Agenda. Mittellose, die die Kosten für das Verfahren nicht von Beginn an komplett aufbringen können, sollen aus dem Insolvenzverfahren für private Schuldner ausgeschlossen werden. Die Betroffenen können sich dann nur noch ohne Treuhänder entschulden lassen. Für Schuldner ohne pfändbares Einkommen soll auch die Zeit der Restschuldbefreiung von sechseinhalb auf mindestens acht Jahre verlängert werden. Gläubiger dürfen in dieser Zeit jederzeit vollstrecken. Zurzeit ist es noch möglich, für Schuldner ohne pfändbares Einkommen ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Ein Treuhänder überwacht den Schuldner und zahlt noch eventuell eingehende pfändbare Einkünfte an Gläubiger aus. Alle Pfändungen und eidesstattliche Versicherungen sind jedoch während des laufenden Verfahrens gestoppt.

Private Handwerkerrechnungen
Wer seine Wohnung oder Haus durch einen Handwerker renovieren lässt oder eine Kinderfrau beschäftigt, kann seit diesem Jahr die Kosten teilweise von der Steuer absetzen. Festgelegt ist, dass bei Rechnungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro etwa ein Fünftel der Ausgaben steuerlich abgesetzt werden darf, also maximal 600 Euro. Abzugsfähig soll dabei nur der Lohn der Handwerker sein, nicht aber Materialkosten.

Abfindungen und Steuerberater
Bislang konnten maximal 11.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Dieser Freibetrag soll gestrichen werden. Zum 1. Januar 2006 wurden die Freibeträge für Abfindungen und Übergangsgelder gestrichen.

Fehlbelegungsabgabe in NRW
Bis 2010 will die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen schrittweise aus der Fehlbelegungsabgabe im sozialen Wohnungsbau aussteigen. Ab 1. Januar 2006 werden voraussichtlich rund 20.000 NRW-Haushalte von der Zahlung befreit. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, die untere Bemessungsgrenze der Fehlbelegungsabgabe ab Anfang des Jahres von 20 auf 30 Prozent anzuheben. In den kommenden vier Jahren sollen dann rund 70.000 Sozialmieter nach und nach keine Abgabe mehr zahlen müssen. Betroffene werden von den zuständigen Kommunen über den Wegfall der Abgabe schriftlich informiert.

Winterreifen
Ab 1. Mai 2006 sollen Autofahrer die Ausrüstung ihrer Kraftfahrzeuge den Wetterverhältnissen anpassen. Wer bei winterlichen Witterungsverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld von 40 Euro, wenn er mit dem Wagen liegen bleibt und den nachfolgenden Verkehr behindert. 20 Euro werden fällig, wenn bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, dass ein Fahrer mit Sommerreifen unterwegs ist. Neben Winter- gelten auch Ganzjahresreifen als witterungsbeständig.


Unter www.verbraucherzentrale-nrw.de/2006 sind die wichtigsten Änderungen für Verbraucher in folgenden Bereichen zusammengestellt:

Altersvorsorge/Rente/Schulden
Einkauf/Steuer
Energie/Umwelt
Telekommunikation/Internet/Sicherungssysteme
Verkehr/Auto.