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Schadensfall-Regulierung nicht immer gesichert (18.01.2006)



Wenn Hab und Gut beim Einbruchdiebstahl den Besitzer wechseln, Sturmfronten Dächer abdecken oder sich der Passant beim Sturz auf dem spiegelglatten Gehweg schwer verletzt – nicht immer ist gesichert, dass die Versicherung den Schaden prompt reguliert. Da schließt das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag manche Risiken aus, wird die Frist übersehen, innerhalb der ein Vorfall gemeldet werden muss oder der Kunde ist nicht ausreichend über seine Mitwirkungspflichten informiert. Zum Ärger über den Schaden ist dann oft Streit mit der Assekuranz um die Rechtmäßigkeit von Regulierungsansprüchen programmiert. Die Verbraucherzentrale in Bielefeld bietet hierbei Schadensfallberatung zu Personen-, Sach- und Haftpflichtversicherungen an.

Dienstagsnachmittag hat eine Rechtsanwältin anbieterunabhängigen Rat für den individuellen Schadensfall parat. Es wird zum Beispiel geprüft, ob etwa das Nein der Assekuranz zur Regulierung rechtlich haltbar ist und welche Leistungen vertraglich zugesichert sind. Zudem werden Empfehlungen gegeben, wie berechtigte Forderungen im Schadensfall gegenüber dem Versicherer durchgesetzt werden können.

Telefonische Terminvereinbarung mit der Verbraucherzentrale unter (0521) 6 69 36 ist erforderlich.