Webwecker Bielefeld: pfeife01

Friedenspfeife am Gartenzaun (10.05.2006)



Mal stört der ausladende Obstbaum am Jägerzaun, mal der Blick auf die neue Klinker-Garage, dann nervt das Quaken von Fröschen aus dem Nachbarteich oder die Katze, die das Blumenbeet fürs Geschäft benutzt. Gründe für einen handfesten Krach unter Nachbarn gibt es viele, und was als kleiner Streit beginnt, kann schon bald die Gerichte beschäftigen.

Auch rechtlich gesehen ist der Kleinkrieg an der Gartengrenze nicht ganz einfach. Denn das Nachbarrecht ist heute in vielen Rechtsgebieten verankert. »Dabei sollte jeder seine Rechte, aber auch seine Schranken als Nachbar kennen“, rät die Verbraucherzentrale NRW und hat zum Thema einen neuen Ratgeber herausgegeben.

Zahlreiche nachbarschaftliche Streitigkeiten hätten vermieden werden können, wenn sich die Beteiligten vor dem Streit rechtskundig gemacht und sich untereinander verständigt hätten. Ist allerdings mit dem Nachbarn kein Gespräch möglich, sollte man nicht zur Selbsthilfe greifen, sondern gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen oder einen Vermittler, wie Schiedsämter oder Schlichtungsstellen, einschalten.

Was aber regelt das bürgerlich-rechtliche Nachbarrecht? Wann gilt ein Beseitigungsanspruch? Was ist ein Schikaneverbot? Und wie sollte man im Nachbarstreit vorgehen? - Antworten darauf hat der Ratgeber »Meine Rechte als Nachbar« der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch liefert Beispiele für Nachbarschaftsstreitigkeiten aus der Praxis und erläutert verständlich die mögliche Rechtsprechung. Der Autor zeigt auf, welche Beeinträchtigungen hingenommen werden müssen und wogegen man sich wehren kann.


Den Ratgeber gibt’s zum Abholpreis von 9,80 Euro in der Bielefelder Beratungsstelle. Für zusätzliche 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus.

Bestelladresse: Versandservice der Verbraucherzentralen, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf. Oder telefonisch unter 0180/500 14 33, E-Mail: publikationen@vz-nrw.de